Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Im Dezember 2025 hat die Europäische Union beschlossen, die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte um ein weiteres Jahr zu verschieben. Das bedeutet, dass Kaffee, der ab dem 30. Dezember 2026 von Nicht-KMU in die EU importiert wird, auf Flächen angebaut werden muss, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, und zwar in Übereinstimmung mit der jeweiligen nationalen Gesetzgebung. Zu diesem Zweck muss jeder Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung und entsprechende Geolokalisierungsdaten für alle Flächen vorlegen, auf denen der Kaffee produziert wurde.

Die Verschiebung hat keinen Einfluss auf unsere Zusammenarbeit mit osapiens und die Einführung ihres Software-Tools. Gleichzeitig gibt uns die Verzögerung die Möglichkeit, unseren EUDR-Ansatz weiter zu verbessern und zu präzisieren.

Relevante Dokumente, die von der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit EUDR veröffentlicht wurden:

  • FAQs (April 2025)
  • Leitfaden (April 2025)
  • Merkblatt für KMU

Diese Dokumente finden Sie unter: Deforestation Regulation implementation – European Commission

Mit der NKG sind Sie auf die EUDR vorbereitet

Die EUDR verbietet das Einführen, die Bereitstellung auf dem EU-Markt und die Ausfuhr einer Reihe von Produkten, wie z. B. Kaffee, wenn sie nicht entwaldungsfrei sind.
Durch unsere Lieferkettenprogramme und unsere langjährigen Beziehungen zu den Lieferketten und die Präsenz in den Herkunftsländern der NKG-Exporteure sind wir in der besten Position, um die EUDR umzusetzen.

EUDR – Relevante Daten

31. Dezember 2020

Stichtag der Entwaldung:
Jeder Kaffee, der auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt wird, die zum Zeitpunkt des Cut-offs nicht als Wald galten, ist im Rahmen der EUDR zulässig.

29. Juni 2023

Inkrafttreten der Verordnung

30. Dezember 2026

Relevante Verpflichtungen für Unternehmen treten in Kraft:

  • Nur Kaffee, der auf nicht abgeholzten Flächen und im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften erzeugt wurde, darf in die EU eingeführt werden.
  • In der EU ansässige Unternehmen müssen Geodaten aller Flächen, auf denen Kaffee angebaut wurde, vorlegen, eine Sorgfaltsprüfung durchführen und eine Sorgfaltserklärung abgeben
  • Beschlagnahmung, Vernichtung oder Schenkung und Strafen von mindestens 4 % des Umsatzes bei Nichteinhaltung
30. Juni 2027

Aufgeschobener Start der Anwendbarkeit der Sorgfaltspflicht für Klein- und Kleinstunternehmen (Betreiber).

Was die NKG tut, um Sie zu unterstützen

  • Unsere Ziele: Sicherstellung eines ungestörten Kaffeestroms in die EU, kontinuierliche Feinabstimmung unseres gemeinsamen NKG Due Diligence Systems, Stärkung der Kundenbeziehungen und Minimierung der Transaktionskosten durch effizienten Informationsaustausch mit Kunden und Lieferanten.

  • Durch unsere 17 Exportunternehmen hat die NKG langjährige Beziehungen zu Lieferanten aufgebaut und verfügt über fundierte Kenntnisse der lokalen Kaffeesektoren.

  • Eine wirksame Reaktion auf die EUDR erfordert erhebliche Anstrengungen und Investitionen in personelle und technische Ressourcen. Glücklicherweise können wir die Unterstützung von über 300 Kolleginnen und Kollegen nutzen, die weltweit im Bereich Nachhaltigkeit tätig sind.

  • Unsere firmeneigenen Lieferkettenprogramme NKG Verified und NKG Bloom übertreffen die Anforderungen der EUDR und anderer Vorschriften und dienen als erste Blaupausen für die Einhaltung der Vorschriften. Darüber hinaus arbeiten unsere Teams vor Ort täglich mit den Produzenten zusammen und bieten Dienstleistungen an, um die Ursachen der Entwaldung zu bekämpfen.

  • Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die verbleibenden Lücken zu schließen und unseren Kunden in Europa zuverlässig EUDR-konforme Kaffeesorten anzubieten, damit Europa wie schon seit Jahrzehnten ein attraktiver Markt bleibt. Wir sind entschlossen, die Geschäftskontinuität wie in den vergangenen Jahrzehnten sicherzustellen.

  • Fortsetzung der koordinierten vorwettbewerblichen oder branchenspezifischen Bemühungen auf internationaler und nationaler Ebene. Zwar sind die in der EU ansässigen Unternehmen direkt von der Verordnung betroffen, doch muss der größte Teil des Arbeitsaufkommens in den Ursprungsländern bewältigt werden.

  • Risikobewertungen auf Länderebene und Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten im Rahmen unseres Supply Chain Integrity Program (SCIP).

  • Methode zur Überwachung der Entwaldung: Wir bauen auf der mehrstufigen Entwaldungsanalyse des osapiens HUB auf, die eine Zeitreihenanalyse der Baumkronenbedeckung umfasst. Wir werden zu gegebener Zeit ein umfassenderes Dokument über unseren gesamten EUDR-Due-Diligence-Ansatz veröffentlichen.

  • osapiens HUB ist unser Partner bei unserer Mission, das Lieferkettenmanagement und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu verbessern. Mit osapiens harmonisieren wir Daten und legen klare Protokolle für Lieferanten und Kunden fest. Ein einziger Endpunkt, ergänzt durch ein Portal, sorgt für einen nahtlosen und effizienten Datenfluss, einschließlich der geltenden EU-TRACES-Informationen. Darüber hinaus bietet osapiens HUB ein umfassendes Spektrum an Funktionen für die Sorgfaltspflicht gegenüber Geschäftspartnern. NKG wird in der Lage sein, vollständige Informationspakete auf Versandebene zu liefern und so eine gründliche und genaue Dokumentation zu gewährleisten.

Download Flyer

NKG’S APPROACH TO EUDR

Sehen Sie sich das folgende Video an, um mehr über den Einsatz von Osapiens in der NKG zu erfahren: